AGB
Henry's Apartments Interlaken. Ferienwohnung Interlaken
Allgemeine Geschäftsbedingungen vom 01.01.23
Check-in/Check-Out
Wenn im Voraus nichts anderes mündlich oder schriftlich vereinbart, gelten grundsätzlich folgende Zeiten:
Check-in Zeit ab 15h00 bis 21h00 (Check-in nach 21h00 nach vorhergehender Absprache möglich)
Check-out spätestens um 10h30
Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Late-Check-Out. Eine Verlängerung der Check-Out-Zeit kann und muss mit dem Vermieter im Vorfeld abgesprochen werden. Bei Nichteinhaltung der Check-Out Zeit behält sich der Vermieter das Recht vor, die zusätzliche Zeit, welche das Zimmer benutzt wurde, in Rechnung zu stellen, mindestens aber eine halbe Tagesmiete.
Buchung
Eine Buchung gilt erst mit der Bezahlung des geschuldeten Betrages sowie nach Erhalt einer Buchungsbestätigung als bestätigt. In Ausnahmefällen, und nach vorheriger Absprache, kann vor Ankunft eine Teilzahlung geleistet, und der restliche Betrag bei Ankunft vor Ort in Schweizer Franken bezahlt werden.
Annulation der Buchung oder Nichterscheinen
Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag unter folgenden Bedingungen zurücktreten:
Doppelzimmer und Einzelzimmer:
Bis 72 Stunden vor Ankunft: Aufwandsentschädigung von Sfr. 30.—
72 bis 24 Stunden vor Ankunft: mind. 2 Nächste oder Minimum 50% des gesamten Aufenthaltes.
Weniger als 24 Stunden vor Ankunft: 100% des gesamten Aufenthaltes wird verrechnet.
2 Zimmer, 3 Zimmer, 4 Zimmer Ferienwohnung:
Bis 31 Tage vor Ankunft: Aufwandsentschädigung von 50 Franken.
30 bis 15 Tage vor Ankunft: mind. 2 Nächste oder Minimum 50% des gesamten Aufenthaltes.
14 bis 0 Tage und Nichterscheinen: 100% des gesamten Aufenthaltes wird verrechnet.
Miete vom gesamten Objekt:
Annullationsgebühren werden bei Buchung bekanntgegeben.
Massgebend für die Berechnung der Annullierungsgebühr ist das Eintreffen der Mitteilung beim Vermieter zu den normalen Bürozeiten zwischen 08.00 und 17.00 Uhr. Beim Eintreffen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt der nächste Werktag. Massgebend sind die Feiertagsregelung sowie die Zeitzone am Wohnsitz des Vermieters. Diese Regelung gilt auch für Mitteilungen per E-Mail, SMS, Internet oder auf den Telefonbeantworter. Der Mieter ist selber für die rechtzeitige Anreise verantwortlich. Wenn nichts anderes vereinbart hat das Check-in am Anreisetag vor 21h00 zu erfolgen. Eine nicht angekündigte, verspätete Anreise wird von Henry's Apartments Interlaken als Nichterscheinen taxiert. Bei nicht angekündigter, verspäteter Anreise (Nichterscheinen) ist der Vermieter berechtigt das Objekt anderweitig zu nutzen.
Rückgabe der Ferienwohnung bzw. des Zimmers / Abreise
Die Rückgabe der Ferienwohnung bzw. Zimmers hat am Abreisetag spätestes um 10h30 zu erfolgen, ausser es wurde etwas anderes vereinbart. Eine Verlängerung des Aufenthaltes muss in jedem Fall mit Henry's Apartments Interlaken (Vermieter) abgesprochen werden. Es gibt die Möglichkeit zur Gepäckaufbewahrung für die Zeit zwischen der Rückgabe des Zimmers und Ihrer Abreise. Bei einem selbst verschuldeten, verspäteten, nicht angemeldeten späten Check-Out hat der Vermieter das Recht, die zusätzlichen Kosten von mindestens einer halben Tagesmiete in Rechnung zu stellen.
Das Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzugeben. Für Beschädigungen der Einrichtung und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig.
Sorgfaltspflicht
Vom Gesetz her und aus Brandschutzgründen darf das Mietobjekt höchstens mit der bei der Buchung aufgeführten Anzahl Personen bewohnt werden. Der Mieter hat seine Besucher in jedem Fall beim Vermieter anzumelden. Übernachtungen von nicht-registrierten Gästen und Besuchern ist nicht gestattet. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt und dessen Einrichtung mit Sorgfalt zu benützen. Bei Schäden ist der Vermieter umgehend zu informieren. Die Hausregeln sind zu beachten und einzuhalten.
Höhere Gewalt
Wir sind nicht haftbar und werden keine Entschädigung zahlen, wenn die Erfüllung unserer Verpflichtungen direkt oder indirekt durch oder als Folge von höherer Gewalt oder anderen Umständen, die sich unserer zumutbaren Kontrolle entziehen, verhindert oder beeinträchtigt wird, insbesondere in Bezug auf Überschwemmung, Erdbeben, extrem ungünstige Wetterbedingungen, Naturkatastrophen, Pandemien, Naturereignisse, Terrorakte, Feuer oder Ausfall von Strom, Gas, Wasser oder anderen Versorgungsdiensten, Anlagen, Maschinen, Computern, Fahrzeugen oder Gebäudeeinstürze und unter der Voraussetzung, dass wir in keiner Weise fahrlässig oder schuldhaft gehandelt haben.